4 Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse soeben zurückgewiesen
Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021
Beschluss vom 19. November 2021
1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21
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In eigner Sache : Danksagung der besonderen Art
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Legenden des Arbeitsrechts - Teil 1 - oder wie war das nochmals mit dem "Abfindungsanspruch"!?
Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Masken-Unverträglichkeit
Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Masken-Unverträglichkeit
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Ablehnung Maskenpflicht kann zur Kündigung führen
Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, (siehe die Terminankündigung vom 07.10.2021, Pressemitteilung Nr. 37/21) für wirksam erachtet.....
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„Sicherheitslücke (bei) Briefwahl?“
„Siegburger Anwalt sieht Sicherheitslücke im derzeitigen Briefwahlablauf“
Fristlose Kündigung Gewerberaummietverhältnis in Zeiten der Pandemie - Kein Mietaval fällig
. Die Mieterin konnte ein Kündigungsrecht nach § 313 Abs.3, S.2 BGB in Anspruch nehmen, da sich nach Schluss des Mietvertrages (1.12.2019 ab 01.4.2020) Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, schwerwiegend verändert haben, die Parteien den Vertrag nicht geschlossen hätten, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten und der Mieterin das Festhalten am unveränderten Vertrag, nicht hatte zugemutet werden können.
2. Klare Anhaltspunkte für eine gesetzliche Risikozuordnung, nach der das pandemiebedingte Schließungsrisiko und die damit verbundenen Umsatzeinbußen, in jedem Fall von Mieterseite zu tragen wären, können aus Sicht der Kammer nicht etwa aus Art. 240 §2 EGBGB gezogen werden. Das gilt erst recht, wenn die Parteien im Einzelfall eine vertragliche Risikozuordnung vorgenommen haben.
Besprechungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Aus aktuellem Anlass !!!!
Die Kanzlei hält – bis auf weiteres – keine persönlichen Besprechungen mehr ab.
Dennoch steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helser weiterhin telefonisch – für Besprechungen - zur Verfügung
Arbeitsgericht Siegburg: Keine Kündigung wegen Abkehrwillens
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus.
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