Anspruch auf befristete Brückenteilzeit seit 1.1.2019

Vortrag/Präsentation vor dem Kompetenzzentrum familienbewusster Unternehmen am 19.02.2019

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Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen - Urlaubsgewährung als Arbeitsschutzvorschrift -> EuGH

Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.

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Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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