Anspruch auf befristete Brückenteilzeit seit 1.1.2019
Vortrag/Präsentation vor dem Kompetenzzentrum familienbewusster Unternehmen am 19.02.2019
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Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen - Urlaubsgewährung als Arbeitsschutzvorschrift -> EuGH
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.