Medien- und Wettbewerbsrecht

Gerade in Zeiten eines hart umkämpften Absatzmarktes und dem Bestreben der Handeltreibenden und der Geschäftswelt, bestmögliche Kundenbeziehungen aufzubauen oder zu verstärken, sind oftmals Wettbewerbsverstöße feststellbar.
Die immer schneller um sich greifende, fast schon explosionsartige Weiterentwicklung im Medien- und Internetbereich, lässt immer wieder Auswüchse erkennen, die rechtlich abgewehrt und verhindert werden müssen.

Mitwettbewerber vergreifen sich im Ton, private oder gewerbliche Nutzer nutzen herabsetzende Kaufvergleiche, gestalten ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fehlerhaft oder rufen somit fast schon zwangsläufig eine Abmahnung und Vertragsstrafe hervor.

Solche Szenarien und Erscheinungsformen von marktverwirrendem Verhalten, ziehen oftmals – vermeidbare – kostenträchtige Einbußen mit sich.

Die Ausarbeitung von regelgerechten Internetauftritten, transparenten und rechtlich eindeutigen, allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Vorfeld der Aufnahme der eigentlichen geschäftlichen Tätigkeit -, vermag hier vieles zu verhindern.
Auch der ständige Abgleich mit marktkontrollierender Rechtsprechung durch Zugriff auf aktuelle Rechtsprechungsdatenbanken, gehört zu der ständigen Beratungspraxis der Kanzlei.

Ein gesunder Wettbewerb mit transparentem Normverhalten und regelgerechten Kontakten, ist oberste Priorität für eine ordentliche geschäftliche Entwicklung.

Ich kann Sie auch bei diesen Problemstellungen beratend unterstützen.

Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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