Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das private Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerberaummietrecht in all seinen Facetten.

Schwerpunkte bilden beispielsweise die Fragen der:

  • rechtmäßigen Mieterhöhung,
  • Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung oder sonstigen Kündigung,
  • der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung
  • und bspw. die im Zusammenhang mit der Räumung und des Zahlungsverzuges entstehenden Probleme.

Auch die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in "seine Wohnung" und etwaige Ansprüche auf Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten, sind regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen.

Zugenommen haben ebenfalls die Fragen nach der Verantwortlichkeit für Mietmängel und deren Berechtigung zu einer Mietminderung. Da sich diese Fallgestaltungen im Rahmen eines dauerhaften Schuldverhältnisses darstellen, ist es besonders wichtig, behutsam an die Angelegenheit heranzugehen, um interessensgerecht gewährleisten zu können, dass dieses dauerhafte Schuldverhältnis auch wieder reparabel ist.

Fragen des Wohnungseigentumsrechts gehören ebenso zum alltäglichen Tätigkeitsspektrum z.B. im Rahmen der „Reichweite von Beschlüssen aus Eigentümerversammlungen“.

Als ehemaliger WEG-Verwalter mehrerer WEG-Einheiten, sind mir diese Probleme nicht fremd.

Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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