Korruptionsprävention

Schäden durch Korruption oder warum Korruptionsprävention sein muss.

Das Thema Korruption wird häufig mit moralischer Entrüstung aufgenommen. Die vielfältigen Schäden, die Korruption weltweit verursacht, machen die Notwendigkeit von Korruptionsprävention deutlich.

Die klassische Definition für Korruption lautet allgemein: Ausnutzung beruflicher Macht zum privaten Vorteil.

Korrupte Handlungen stellen ein Tauschgeschäft dar, bei dem oberflächlich betrachtet, beide beteiligten Seiten einen Vorteil erlangen. Mit ihrer heimlichen Geschäftsbeziehung setzen sich Täter über geltende Regelwerke, Gesetze und über die wirtschaftliche Rationalität hinweg.

Korruption schädigt immer, da betroffene Dritte dafür bezahlen und auch Täter selbst beträchtliche Risiken tragen. Die Teilnehmer an einem solchen „Unrechtspakt“ (Bestochene und Bestechende) schädigen ihre Unternehmen, wie auch deren Wettbewerber und sind ursächlich verantwortlich für Arbeitsplatzverlust.

Durch Korruption getroffene Entscheidungen werden nicht entsprechend betriebswirtschaftlicher Rationalität, sondern durch persönliche Interessen beeinflusst. Hierdurch werden oft nicht die nach Preis und Leistung zu wählenden Produkte und Dienstleistungen beschafft. Überhöhte und instabile Preise durch die Einpreisung von Bestechungsgeldern, die Überdimensionierung beschaffter Güter und durch möglicherweise mindere Qualität verursachte Folgeschäden, sorgen für überhöhte Kosten dieser Produkte und Dienstleistungen.

Seit 2007 bin ich mit den Belangen der Korruptionsprävention (u.a. als externer Vertrauensanwalt in der Versorgungs- und Energiewirtschaft, bspw. Sondermandat bei den Stadtwerken Bonn von 2008 bis 2012) betraut. Ich biete Schulungen, Aufklärungsarbeit, Rücksprachemöglichkeiten und auch umfassende Prävention an.

Nur so ist zu gewährleisten, dass Korruptionsvermeidung Vertrauen schafft, wirtschaftliche und natürliche Ressourcen gewahrt werden und ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit geschaffen wird. Vereinbarungsgemäß werden jegliche Überarbeitungen eng mit den Vorgaben von Transparency International abgestimmt.

Folgende Leistungen kann ich Ihnen anbieten:

  • Erstellung und Ausarbeitung eines Gefährdungs-/Integritätsatlas (Risk-Mapping)
  • Prüfung bereits vorhandener Kontrollstrukturen und Kontrollinstrumente auf Wirksamkeit und Optimierungsbedarf
  • Bedarfsgerechtes Compliance-Programm, bzw. Optimierung und ggf. Implementierung eines Compliance-Management-Systems.
  • Ebenso stehe ich als Vertrauensanwalt / Ombudsman für Hinweisgeber zur Verfügung.
  • Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter
Kanzlei Helser - ARAG-Partnerkanzlei
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