Kanzlei
Der Kanzleiinhaber, Herr Rechtsanwalt Jürgen Helser, vertritt seit 1996 – als spezialisierter Generalist-, umfassend und bundesweit die Interessen seiner Mandantschaft.
Aufgrund seiner besonderen Fach - und Sachkunde wurde Herrn Helser zudem im Jahre 2001 von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „ Fachanwalt für Arbeitsrecht “ zuerkannt.
Ihr Anliegen ist bei uns „Chefsache“. Mit Ihnen zusammen wird die Vorgehensweise in rechtlicher, tatsächlicher und wirtschaftlicher Hinsicht besprochen und geplant. Es herrscht keine Betreuung durch einen anonymen Sachbearbeiter, sondern Sie haben als Mandant/ Mandantin, immer einen festen und kompetenten Ansprechpartner.
Bei uns gibt es keine Lösungen „von der Stange“. Wir setzen auf individuelle Beratung, persönlichen Service und Betreuung.
Denn: Jeder Fall ist anders und jeweils andersartig ist auch der Beratungsbedarf.
Beratung
News
4 Verfassungsbeschwerden zur Bundesnotbremse soeben zurückgewiesen
Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021
Beschluss vom 19. November 2021
1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21
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In eigner Sache : Danksagung der besonderen Art
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Legenden des Arbeitsrechts - Teil 1 - oder wie war das nochmals mit dem "Abfindungsanspruch"!?