Zivilrecht

Zum Zivilrecht - auch Bürgerliches Recht genannt -, zählen alle Normen, die das Zusammenleben von zwei natürlichen Personen betreffen und berühren können.

In der Anwaltspraxis konkretisieren sich solche Normen in den Fragestellungen der Geschäftsfähigkeit, der Frage nach der Erforderlichkeit einer Betreuung, in den allgemeinen Schuldverhältnissen (z.B. Abschlüssen von Kaufverträgen), Mietverträgen oder in der speziellen Form auch des Arbeitsvertrages (Arbeitsrecht).

Weiterhin machen einen nicht unerheblichen Teil der Beratungspraxis auch die Fälle des Immobilienrechtes (z.B. Grundstücksübertragung), des Familienrechts (u.a. Scheidungsverfahren, Fragen des Unterhalts und Kindschaftssachen), wie auch des Erbrechtes aus.

Die Kanzlei vertritt Sie zudem im Rahmen des „normalen“ Schadensersatzrechts und Verkehrsrechts, bei der Vertretung und Durchsetzung - sowie der Abwehr - von Ansprüchen nach Unfallschäden oder Beitreibung von Forderungen aus Vertragsverhältnissen.

Die Aufzählung kann hier nur beispielhaft erfolgen, da allein das – meist einschlägige – Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), allein schon fast 2400 Vorschriften erfasst.

Fragen Sie einfach nach, ob ich in Ihrem ganz speziellen Fall, die Vertretung übernehmen kann, auch wenn Ihre Rechtsfrage sich noch so exotisch anhören mag.

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